Schreiben der Bürgerinitiative an den Kirchengemeinderat der Pfarrei St. Martin schweicher Land vom 26. August 2026:
Sehr geehrter Herr Dr. Hildesheim, liebe Mitglieder im Kirchengemeinderat,
mit Unverständnis und Fassungslosigkeit haben wir von der Entscheidung des Kirchengemeinderates am 17. August Kenntnis genommen, die Föhrener Kirche sowie das Pfarrheim der Ortsgemeinde Föhren im Falle einer entsprechenden Anfrage zum Verkauf anzubieten und in der Folge die Kirche zu profanieren.
Kein Verständnis haben wir dafür, dass unsere Bedenken und Sorgen ignoriert wurden und unsere Alternativvorschläge keiner Nachfrage wert waren.
An der informellen Besprechung am 22. April in Bekond hat leider nur ein Teil von Ihnen teilgenommen; mehr als die Hälfte des KGR hat uns zu der Sache noch gar nicht gehört. Wir sind sehr enttäuscht, dass im Vorfeld der Sitzung vom 17. August niemand aus dem KGR auf uns zugekommen ist, um gemeinsam zu überlegen, wie man den Wunsch der Gemeinde und unsere Vorstellungen evtl. unter einen Hut bekommen könnte. So gab es keinerlei Chance, über andere Nutzungsmodelle nachzudenken.
Offensichtlich ist es gleichgültig, welche Sorgen und Gefühle einen nicht unerheblichen Teil der Menschen in Föhren umtreibt, deren Interessen Sie im Kirchengemeinderat auch vertreten sollten.
Kein Verständnis haben wir dafür, dass mit der Entscheidung der Erstellung eines Immobilienkonzeptes vorgegriffen wurde, wie es in den Ausführungsbestimmungen zu § 1 Absatz 3a der Diözesanbestimmungen über Bau, Kunst und Denkmalpflege im Bistum Trier – Immobilienkonzepte (AB-Immo) vom 23. Januar 2026 vorgesehen ist.
Die in der diesbezüglichen Arbeits- und Materialheft „Immobilienstrategie des Bistums Trier“ beschriebene Verfahrensbeschreibung sieht eine ausdrückliche Beteiligung der Gemeindemitglieder sowie die Erstellung einer pastoralen Zukunftsskizze verbindlich vor.
Auch wenn der Beschluss des Kirchengemeinderates nicht im Rahmen der Erstellung eines Immobilienkonzeptes erfolgt ist, so halten wir es für redlich und erforderlich, sich in dem vorliegenden Fall daran zu orientieren. Das ist leider nicht passiert.
Kein Verständnis haben wir für die überstürzte Vorgehensweise, zumal nach einhelliger Aussage aller Fraktionen kurzfristig nicht mit einer Entscheidung im Föhrener Ortsgemeinderat zu rechnen ist. Es wurde im Gegenteil in den Gesprächen, die wir mit allen Fraktionen geführt haben, betont, dass es eines längeren Prozesses bedürfe, um zu einer Entscheidung zu kommen, die – wenn nicht alle, so doch eine große Mehrheit im Ort mittragen kann.
Eine Entscheidung von derart weitreichender Relevanz kann doch nicht binnen einer Sitzung des Rates erfolgen, nachdem lediglich die Vertreter des Bistums vorgesprochen haben und offensichtlich den Ratsmitgliedern im Vorfeld keinerlei Unterlagen zu dem Vorgang vorlagen.
Nach § 11 (1) Satz 2 KVVG ist nicht nur die Einladung zu einer Sitzung, sondern sind auch die einschlägigen Unterlagen eine Woche vor Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen.
So wie es jetzt gelaufen ist, besteht der Eindruck, dass Sie von der Immobilienabteilung des Bistums und der Anfrage unserer Ortsbürgermeisterin überrumpelt wurden.
Unverständlich ist für uns auch, wie eine Entscheidung dieser Tragweite direkt zu Beginn der Amtszeit eines neu gewählten Gremiums einer sich neu formierenden Kirchengemeinde getroffen werden kann. Wären in dieser Phase der Konsolidierung nicht eher vertrauensbildende Maßnahmen erforderlich gewesen, auf deren Grundlage man dann im Zuge des neu zu erstellenden Immobilienkonzeptes alle Immobilien gleichermaßen betrachtet hätte? Für den Integrationsprozess der neuen großen Kirchengemeinde ist es dagegen nicht förderlich, wenn gleich zu Beginn der Wahlperiode als allererstes eine der beteiligten alten Kirchengemeinden, dazu noch die zweitgrößte derart brüskiert wird. Wie hätten Sie es als Vertreter aus den anderen Orten der Kirchengemeinde gefunden, wenn ein derartiger Beschluss zu Ihrer Kirche derart überhastet, ohne Einbindung der Gläubigen in ihrem Ort und ohne jegliche vorgesehene pastoral-fachliche Begleitung getroffen worden wäre? Oder ist der Beschluss des KGR vielleicht deswegen zustande gekommen, weil auf diese Weise im künftigen Immobilienkonzept schon mal ein Konkurrent um die knappen Kirchenmittel aus dem Weg geräumt ist?
Ein großer Teil unseres Unverständnisses rührt daher, dass nach unserem Eindruck das Verfahren sehr intransparent ist. Wo wichtige Informationen wie das Gutachten über den Zustand der Kirche vorenthalten werden, blüht die Phantasie und wachsen Misstrauen und Zweifel. Wir stellen in Frage, dass die Kirche wirklich in einem derart schlechten Zustand ist. Nach Einschätzungen von Dachdeckern, die das Kirchendach kennen, könnte dieses bei Durchführung von gelegentlichen Reparaturen noch 10 Jahre halten. Zeit, die wir für eine langfristige Lösung nutzen könnten, die nicht in erster Linie die Interessen der Ortsgemeinde im Blick hat, sondern die pastoralen Erfordernisse der Christen in Föhren.
Auch wenn mit diesem Beschluss noch kein konkreter Kaufvertrag mit der Ortsgemeinde Föhren zustande gekommen ist und auch das förmliche Profanierungsverfahren noch nicht eingeleitet ist, so hat dieser Grundsatzbeschluss doch die fatale Signalwirkung, dass in Föhren keinerlei Kirchengebäude mehr erforderlich ist.
Leider wird das Kirchengebäude lediglich als verzweckter Funktionsraum gesehen, dessen Funktionen auch in jedem x-beliebigen Saal erfüllt werden können. Wo bleibt da das Heilige im Dorf, das sich ja mit der Profanierung endgültig verabschiedet? (Sonst müsste ja nicht profaniert werden.)
Gerade in Zeiten, in denen Hass und Hetze wieder verstärkt um sich greifen, ist es ein Armutszeugnis, wenn wir uns ausgerechnet dann von der Kirche als ganz reales Symbol der Hoffnung auf den guten Geist Gottes verabschieden.
Wir fordern daher den Kirchengemeinderat auf,
• den Beschluss vom 17.08.2026 auszusetzen und einer erneuten Prüfung zuzuführen,
• die Entwicklung des Immobilienkonzeptes unverzüglich beim Bistum anzumelden,
• die Entscheidung über unsere Kirche im Rahmen der Erstellung eines Immobilienkonzeptes für die gesamte Kirchengemeinde gleichberechtigt mit den anderen beteiligten Orten zu treffen
• und uns als Initiative in den weiteren Dialog- und Entscheidungsprozess einzubeziehen.